Deutschsprachige Minderheiten – Wikipedia. Zuordnung. In Artikel 32 der KSZE-Deklaration von Kopenhagen (Juni 1990) wird ausdrücklich betont, dass die „Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit Angelegenheit der persönlichen Entscheidung eines Menschen ist und als solche für ihn keinen Nachteil mit sich bringen darf".